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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
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Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß
zwischen dem Kunden und der Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft gelten
stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Teilnehmer
Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft schließt Verträge mit Kunden ab, die
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unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
sowie mit
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juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Gérard & Co
Industrieanlagenvertriebsgesellschaft angenommen wurde, ist Gérard & Co Industrieanlagen-vertriebsgesellschaft
binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
- Vertragsgegenstand
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft liefert die vom Kunden bestellten Waren oder
erbringen Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft
nachträglich erkennen, dass sich bei Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft ein Fehler
z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen
hat, wird Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft den Kunden hiervon umgehend informieren.
Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Gérard
& Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Vertragsabschluß/Widerrufsrecht
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Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft
zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluß
wird der Kunde entweder von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft durch eine Bestätigung unterrichtet
oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der
Dienstleistung.
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Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Gérard &
Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann
der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Es
genügt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur aufgegeben wird. Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft, es sei denn, dass
der Bestellwert der gelieferten Ware bis zu EURO 100.- beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom
Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen.
Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der
Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft
ab Eingang der Ware sendet.
Alternativ hat der Kunde das Recht, innerhalb ebenfalls einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Ware eine schriftliche
Widerrufserklärung, die keiner Begründung bedarf, an Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft zu senden.
Auch in diesem Fall ist der Kunde zur Rücksendung und gegebenenfalls zur Tragung der Versandkosten wie vorstehend
in Absätzen 1 und 2 dieser Ziffer beschrieben, verpflichtet.
Brief/Paket:
Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft
Gartenstrasse 3
19288 Fahrbinde
Fax: 038753 81463
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Das Widerrufsrecht gilt nicht folgende Warengruppen:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Sicherheitsschränke aller Art die erst nach Auftragseingang des Kunden gefertigt werden.
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Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware
oder Dienstleistung nicht mehr bei Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft verfügbar ist oder aus rechtlichen
Gründen nicht geliefert werden kann, kann Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft entweder eine in Qualität
und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird
Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Gérard & Co
Industrieanlagenvertriebsgesellschaft oder den Kunden erstatten
- Lieferung
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Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ab einen Bestellwert von Euro 250 trägt Gérard & Co
Industrieanlagenvertriebsgesellschaft die Versandkosten.
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Sicherheitsschränke mit einem Gewicht über 30 kg liefern wir "frei Haus" ebenerdig. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit,
durch geschultes Fachpersonal mit Spezialfahrzeugen ein Vertragen vor Ort durchzuführen. Dabei wird die Zeit ab LKW-Hebebühne
mit 30 Euro je angefangene 15 Min. und pro Mitarbeiter berechnet. Die Vorlage eines Transportberichts ist zwingend notwendig.
Aufwendige Treppen- oder Krantransporte erfordern einen Kostenvoranschlag.
- Preis
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Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend.
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Die Preisangaben auf der Homepage sind Bruttopreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.
- Zahlung
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Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Skontogewährung und die Einräumung von Zahlungszielen
bleibt gesonderter Absprache und schriftlicher Bestätigung vorbehalten.
- Eigentumsvorbehalt
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden
ausgeliefert wird, bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nebenforderungen,
Schadenersatzansprüche, Einlösung von Schecks und Wechseln, etc.), einschließlich der künftig entstehenden und bedingten
Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
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Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt
und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung
gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält bis der Käufer seine
Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt dem Lieferanten
seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten- einschließlich etwaiger
Saldenforderungen - Sicherheitshalber ab.
- Gewährleistung
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht
mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
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Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
Für eventuelle Mängel unserer Waren bzw. Leistungen leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrenübergang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit
auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von
14 Tagen seit Erhalt, schriftlich zu Rügen. Ist der Kunde Kaufmann , gilt die Bestimmung für Ansprüche wegen erkennbarer
Mängel gleichfalls.
Gewährleistungsansprüche eines Kaufmannes wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht spätestens
innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird.
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren
oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende
Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
Gibt der Kunde uns bzw. einem von uns zu benennenden Dritten nach entsprechender Aufforderung innerhalb weiterer 14 Tage
die Ware nicht heraus, so dass wir unseren Gewährleistungspflichten genügen können, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese in der Homepage
ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.
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Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine
überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.
- Haftung
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Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem
Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten
(Hauptvertragspflichten) sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder arglistiger Täuschung haftet Gérard & Co
Industrieanlagenvertriebsgesellschaft unbegrenzt. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für
Mitarbeiter von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden.
Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten.
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Der Umfang einer Haftung von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft,
ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
- Rechtswahl
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Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft und Kunden sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
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Die Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerecht werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluß des
Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
- Verschiedenes
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Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig
oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
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Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft. Für Lieferungen
ist der Erfüllungsort entweder bei Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft oder der Versandort des ersten
Versenders, der für Gérard & Co Industrieanlagenvertriebsgesellschaft tätig wird.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit
rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in
diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag
eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigslust oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Gérard & Co
Industrieanlagenvertriebsgesellschaft, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
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